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Steuern in Paraguay: Was Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wissen müssen

10/02/2026 · 10 min
Mitgründer von Paraguay Compass, mit Sitz in Asunción
Steuern in Paraguay: Was Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wissen müssen

Steuern in Paraguay: Was Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wissen müssen

Paraguay besteuert nur Einkommen, das in Paraguay entsteht. Das ist einer der Gründe, warum sich viele Deutsche, Österreicher und Schweizer für das Land interessieren. Für Ihre Steuern zählt aber nicht nur Paraguay. Mindestens genauso wichtig ist, was nach dem Wegzug in Ihrem Heimatland passiert.

Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage auf beiden Seiten. Er ersetzt keine Steuerberatung. Wir sind keine Steuerberater, und bei einem Wegzug lohnt sich eine Prüfung durch einen Steuerberater, der das deutsche, österreichische oder schweizerische Recht kennt.

Wie funktioniert die Territorialbesteuerung in Paraguay?

Deutschland, Österreich und die Schweiz besteuern ihre Einwohner nach dem Welteinkommensprinzip, also unabhängig davon, wo das Einkommen entsteht. Paraguay macht es anders.

Die paraguayische Steuerbehörde (Dirección Nacional de Ingresos Tributarios, kurz DNIT, die 2023 die frühere SET abgelöst hat) besteuert nur Einkommen mit paraguayischer Quelle. Nach dem Gesetz 6380/2019 sind das Einkünfte aus Tätigkeiten in Paraguay, aus in Paraguay gelegenem Vermögen oder aus in Paraguay wirtschaftlich genutzten Rechten. Wo Ihr Arbeitgeber oder Ihre Kunden sitzen, spielt dafür keine Rolle.

Welches Einkommen wird in Paraguay besteuert?

  • Gehalt von einem paraguayischen Arbeitgeber
  • Einkommen aus Arbeit, die Sie leisten, während Sie in Paraguay leben, auch Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber oder Kunden
  • Umsatz aus einem Geschäftsbetrieb in Paraguay
  • Mieteinnahmen aus Immobilien in Paraguay
  • Zinsen von paraguayischen Bankkonten

Die Einkommensteuer für Privatpersonen (IRP) ist progressiv und wird auf das Nettoeinkommen erhoben: 8% auf die ersten 50 Millionen Guaraní, 9% bis 150 Millionen und 10% darüber. Steuer fällt erst an, wenn Ihre Bruttoeinkünfte aus persönlichen Dienstleistungen in einem Kalenderjahr 80 Millionen Guaraní übersteigen. Diese Sätze gelten für Einkünfte aus persönlichen Dienstleistungen. Mieteinnahmen, Zinsen und andere Kapitaleinkünfte aus Paraguay werden einheitlich mit 8% besteuert. Viele private Ausgaben wie Miete, Lebensmittel, Gesundheit und Bildung sind abzugsfähig, wenn sie mit Rechnung belegt sind. Die Unternehmenssteuer (IRE) beträgt 10%.

Welches Einkommen fällt nicht unter die paraguayische Einkommensteuer?

  • Renten aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Dividenden von ausländischen Unternehmen
  • Kapitalgewinne aus Vermögenswerten außerhalb Paraguays
  • Mieteinnahmen aus Immobilien außerhalb Paraguays
  • Zinsen von ausländischen Bankkonten

Wichtig: Das gilt für die paraguayische Steuer. Ob Ihr Heimatland diese Einkünfte weiter besteuert, ist eine eigene Frage, um die es in den folgenden Abschnitten geht.

Werden Sie mit der Aufenthaltsgenehmigung in Paraguay steuerpflichtig?

Nicht automatisch. Aufenthalt und Steuern sind in Paraguay zwei getrennte Verfahren.

Die Aufenthaltsgenehmigung von Migraciones gibt Ihnen das Recht, in Paraguay zu leben und zu arbeiten, dazu bekommen Sie eine Cédula. Steuerlich registrieren Sie sich separat bei der DNIT mit einer RUC (Registro Único de Contribuyentes), Ihrer Steuernummer. Mit ausschließlich passiven Einkünften aus dem Ausland ist die Registrierung freiwillig. Wer von Paraguay aus arbeitet, auch remote für ausländische Kunden, oder ein lokales Geschäft betreibt, braucht in der Regel eine RUC.

Unsere Complete- und Vanguard-Pakete beinhalten die RUC-Registrierung. Zum Essentials-Paket können Sie sie für 100 EUR hinzubuchen.

Bleiben Sie nach dem Wegzug in Deutschland steuerpflichtig?

In Deutschland ist unbeschränkt steuerpflichtig, wer hier einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Beides ist in der Abgabenordnung geregelt:

  • Wohnsitz (§ 8 AO): Einen Wohnsitz hat, wer eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO): Ein zusammenhängender Aufenthalt in Deutschland von mehr als sechs Monaten gilt stets als gewöhnlicher Aufenthalt, kurze Unterbrechungen zählen nicht.

Für die Praxis heißt das: Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, die Sie jederzeit nutzen können, haben Sie dort in der Regel weiter einen Wohnsitz. Dann bleiben Sie mit Ihrem gesamten Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn Sie in Paraguay leben. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein ändert daran nichts, entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse.

Wie wird Ihre deutsche Rente besteuert, wenn Sie in Paraguay leben?

Geben Sie Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf, bleibt die gesetzliche Rente trotzdem in Deutschland steuerpflichtig. Renten der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gehören zu den inländischen Einkünften, die auch bei beschränkter Steuerpflicht besteuert werden (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Da es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Paraguay gibt, behält Deutschland dieses Besteuerungsrecht.

Zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenbesteuerung im Ausland, RiA). Es ist zentral für alle zuständig, die im Ausland leben und nur eine deutsche Rente beziehen.

Bei beschränkter Steuerpflicht gilt der Grundtarif. Der Grundfreibetrag wird dabei nicht wie bei Einwohnern abgezogen, sondern dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, sodass die Steuer im Ergebnis höher ausfällt. Splittingtarif, Kinderfreibeträge und außergewöhnliche Belastungen gibt es nicht.

Auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig. Sie können beantragen, wie ein Einwohner behandelt zu werden (§ 1 Abs. 3 EStG), wenn mindestens 90 Prozent Ihrer Welteinkünfte in Deutschland zu versteuern sind oder Ihre nicht in Deutschland zu versteuernden Einkünfte einen Grenzbetrag nicht übersteigen. Dieser Grenzbetrag ist der Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro), für Einwohner Paraguays nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums auf drei Viertel gekürzt, also 9.261 Euro. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über diese Einkünfte, das Formular heißt „Bescheinigung außerhalb EU/EWR“. Dann gilt der Grundfreibetrag, Ihre Auslandseinkünfte werden aber beim Steuersatz berücksichtigt.

Für Betriebsrenten und private Renten gelten eigene Regeln. Klären Sie diese einzeln mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.

Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?

Das Außensteuergesetz kann deutsche Staatsangehörige nach dem Wegzug noch zehn Jahre lang stärker besteuern (§ 2 AStG). Die Regel greift, wenn alle diese Punkte zutreffen:

  • Sie waren in den zehn Jahren vor dem Wegzug insgesamt mindestens fünf Jahre als Deutscher in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
  • Sie ziehen in ein Land mit niedriger Besteuerung. Als niedrig gilt die Besteuerung, wenn die Steuer bei einem zu versteuernden Einkommen von 77.000 Euro um mehr als ein Drittel unter der deutschen liegt.
  • Sie haben wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, zum Beispiel eine Beteiligung im Sinne von § 17 EStG an einer deutschen Kapitalgesellschaft, oder Ihre deutschen Einkünfte machen mehr als 30 Prozent Ihres Gesamteinkommens oder mehr als 62.000 Euro aus.

Die erweiterte Steuerpflicht gilt bis zum Ende des zehnten Jahres nach dem Wegzugsjahr und nur in Jahren, in denen die betroffenen Einkünfte 16.500 Euro übersteigen. Paraguay erhebt eine Einkommensteuer von höchstens 10%. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, sollte ein Steuerberater vor dem Wegzug prüfen.

Fällt beim Wegzug eine Wegzugsteuer an?

Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent beteiligt war (§ 17 EStG), muss beim Wegzug mit der Wegzugsteuer rechnen (§ 6 AStG). Das Finanzamt behandelt das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht dann so, als hätten Sie die Anteile zum gemeinen Wert verkauft, und besteuert den Wertzuwachs.

  • Die Regel gilt, wenn Sie in den zwölf Jahren vor dem Wegzug mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren.
  • Auf Antrag kann die Steuer in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung.
  • Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren zurück und war der Wegzug nur vorübergehend, entfällt der Steueranspruch unter bestimmten Bedingungen.

Das betrifft vor allem Unternehmer und Gesellschafter einer GmbH. Wer nur ETFs oder Aktien im Streubesitz hält, ist davon in der Regel nicht betroffen, weil die Beteiligung unter 1 Prozent liegt.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Paraguay?

Nein, weder für Deutschland noch für Österreich noch für die Schweiz.

  • Deutschland: kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen, nur ein Abkommen für den Luftverkehr.
  • Österreich: Paraguay steht nicht auf der Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen des Bundesministeriums für Finanzen.
  • Schweiz: Paraguay steht nicht auf der Liste der schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (Stand 1. Januar 2026).

Ohne Abkommen gibt es keine vertragliche Regel, die festlegt, welcher Staat welches Einkommen besteuern darf, und kein Verfahren, das eine Doppelbesteuerung verhindert. Umso wichtiger ist, dass Ihre Verhältnisse klar sind: wo Sie wohnen, wo Sie arbeiten und woher Ihr Einkommen stammt.

Was gilt für Österreicher und Schweizer?

Österreich. Bezieher einer Ausgleichszulage sollten aufpassen: Sind Sie in einem Kalenderjahr insgesamt länger als acht Wochen im Ausland, kann die Ausgleichszulage entfallen, weil der dafür nötige gewöhnliche Aufenthalt in Österreich verloren gehen kann. Die Pension selbst wird weiter gezahlt. Jeder Auslandsaufenthalt muss der Pensionsversicherungsanstalt gemeldet werden.

Schweiz. Schweizer Staatsangehörige erhalten ordentliche AHV-Renten grundsätzlich an jeden Wohnort ausbezahlt. Schweizer sowie Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Staates, die außerhalb von EU und EFTA leben und unmittelbar vorher mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre in der AHV versichert waren, können der freiwilligen AHV/IV beitreten. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Ende der obligatorischen Versicherung gestellt werden. Für Guthaben bei der Pensionskasse und in der Säule 3a gelten bei einem Wegzug eigene Regeln zur Auszahlung und Besteuerung, klären Sie diese vor dem Umzug mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung.

Tauscht Paraguay Kontoinformationen nach CRS aus?

Paraguay hat sich zum Common Reporting Standard (CRS) verpflichtet, dem automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen zwischen Staaten. Angewendet wird er noch nicht: Die Umsetzung soll ab 2027 beginnen. Bereits in Kraft ist das multilaterale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Gesetz 6656/2020), die rechtliche Grundlage für den Austausch von Steuerinformationen.

Wer seine Steuerplanung darauf stützt, dass keine Kontodaten ausgetauscht werden, geht ein Risiko ein.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer (IVA) in Paraguay?

Die paraguayische Mehrwertsteuer heißt IVA (Impuesto al Valor Agregado). Der Standardsatz beträgt 10%. Der ermäßigte Satz von 5% gilt unter anderem für Grundnahrungsmittel, Medikamente und die Miete von Wohnraum. Öffentliche Personenbeförderung im Inland ist von der IVA befreit. Wer in Paraguay ein Geschäft betreibt, berechnet IVA auf lokale Verkäufe und führt sie ab.

Wie gehen Sie beim Wegzug steuerlich vor?

  1. Lassen Sie Ihre Situation vor dem Wegzug prüfen, vor allem bei einer Wohnung in Deutschland, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder wesentlichen Einkünften aus Deutschland.
  2. Klären Sie Ihren Wohnsitz: Eine nutzbare Wohnung in Deutschland bedeutet in der Regel weiter unbeschränkte Steuerpflicht.
  3. Klären Sie die Besteuerung Ihrer Rente mit dem Finanzamt Neubrandenburg, wenn Sie eine deutsche Rente beziehen.
  4. Beantragen Sie Aufenthaltsgenehmigung und Cédula in Paraguay und, wenn Sie dort arbeiten oder ein Geschäft betreiben, eine RUC bei der DNIT.
  5. Führen Sie Aufzeichnungen über Ihre Einkommensquellen, damit Sie belegen können, welches Einkommen aus dem Ausland und welches aus Paraguay stammt.

Wobei wir helfen

Paraguay Compass kümmert sich um die praktische Seite in Paraguay: die Aufenthaltsgenehmigung, die Cédula und die Registrierung Ihrer RUC. Wir sind keine Steuerberater und geben keine Steuerberatung. Für Ihre Pflichten in Deutschland, Österreich oder der Schweiz brauchen Sie einen Steuerberater, der das Recht Ihres Heimatlandes kennt.

Nächste Schritte

Möchten Sie wissen, wie der Umzug für Sie abläuft? Buchen Sie eine kostenlose Beratung. Wir besprechen die praktische Seite und sagen Ihnen, welche Fragen Sie mit Ihrem Steuerberater klären sollten.

Welche Unterlagen Sie für die Aufenthaltsgenehmigung brauchen, erklärt unser Artikel zu den Dokumenten für Paraguay. Den ganzen Weg beschreibt unser Leitfaden zum Auswandern nach Paraguay.

Häufige Fragen

Wird meine deutsche Rente in Paraguay besteuert?

In Paraguay nicht, denn ausländische Renten fallen nicht unter die paraguayische Einkommensteuer. In Deutschland bleibt die gesetzliche Rente aber beschränkt steuerpflichtig. Zuständig ist in der Regel das Finanzamt Neubrandenburg, und weil es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, behält Deutschland das Besteuerungsrecht.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Paraguay?

Nein. Zwischen Deutschland und Paraguay besteht kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen, nur ein Abkommen für den Luftverkehr. Auch Österreich und die Schweiz haben kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Paraguay.

Wie hoch ist die Einkommensteuer IRP in Paraguay?

Die IRP ist progressiv und wird auf das Nettoeinkommen erhoben: 8% auf die ersten 50 Millionen Guaraní, 9% bis 150 Millionen und 10% darüber. Steuer fällt erst an, wenn die Bruttoeinkünfte aus persönlichen Dienstleistungen in einem Kalenderjahr 80 Millionen Guaraní übersteigen.

Brauche ich eine RUC, wenn ich nur passive Auslandseinkünfte habe?

Nein, bei ausschließlich passiven Einkünften aus dem Ausland ist die Registrierung freiwillig. Wer von Paraguay aus arbeitet, auch remote für ausländische Arbeitgeber oder Kunden, oder ein lokales Geschäft betreibt, braucht in der Regel eine RUC. Für die IRP besteht die Pflicht spätestens, sobald die Bruttoeinkünfte aus Dienstleistungen 80 Millionen Guaraní im Jahr übersteigen.

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